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Heimatgeschichtliches Ein schneller Überblick

Wappen des Amtes Hüsten.png

Das Amt Hüsten mit seinen 16 Gemeinden bestand seit der Gründung des Amtsbezirks am 7. November 1837 bis zur Gebietsreform im Jahre 1975 138 Jahre. 

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Die 16 Gemeinden waren:

Bachum, Bruchhausen, Echthausen, Enkhausen, Estinghausen, Hachen, Herdringen, Holzen, Hövel, Hüsten, Langscheid, Müschede, Niedereimer, Stemel, Voßwinkel, Wennigloh. Sie umfassten im Jahre 1936 14.719 ha mit 19.661 Einwohnern.

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1803 Durch die Säkularisierung fiel das Herzogtum Westfalen an die Herzöge von Hessen-Darmstadt. Die großherzogliche hessische Regierung in Arnsberg teilte das Land auf in 18 Justizämter, die gleichzeitig Verwaltungs- und Gerichtsbezirke waren.

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1815 Das Justizamt Arnsberg umfasste zwei Städte, vier Freiheiten und neun Schultheißbezirke.

Mit dem Beschluss des Wiener Kongresses wurde die Provinz Westfalen 1816 preußisch.

Preußen trennte die Verbindungen zwischen Gericht und Verwaltung und führte die Einteilung in Bezirke und Kreise ein. 

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1817 Landrat Thüsing übernimmt die Verwaltung des Kreises Arnsberg. Eine neue Landgemeindeordnung soll geschaffen, das Schultheißsystem abgeschafft werden. 

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1837 Die Amtsverwaltung Hüsten wird errichtet.

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1937 Festschrift zum 100-jährigen Bestehen.

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1975 Gebietsreform:  Der Amtsbezirk Hüsten wird in Stadt Arnsberg und Stadt Sundern aufgeteilt.

Der Stadt Arnsberg wurden die Orte zugeführt: 

Bachum, Breitenbruch, BruchhausenHerdringenHolzenHüsten, Müschede,

NeheimNiedereimerOelinghausen, Oeventrop, Rumbeck, Uentrop, Voßwinkel, Wennigloh.

Zu der Stadt Sundern gehörten fortan:

Enkhausen, Estinghausen, HachenHövelLangscheidStemel.

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Von 1826 bis 1837 unterstanden sämtliche Ortschaften des Amtsbezirks Hüsten der Bürgermeisterei Neheim.

Einige der Gemeinden, Hövel mit Melschede, Estinghausen, wahrscheinlich Enkhausen, Langscheid

und ein Teil der Gemeinde Holzen haben indessen nicht immer zu Neheim gehört, sondern waren

bis Anfang des 19. Jahrhunderts Balve zugeteilt. 1837 hatte der Amtsbezirk 6.044 Einwohner ( Seelenzahl ).

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Hüsten 1975
Huesten-1836

Heimatgeschichtliches vor 1837

Die Pflicht der Wegeerhaltung oblag jeder Bauernschaft für ihre Gemarkung. Unabhängig von den Kirchspielen und mehrere von ihnen zusammenfassend, bestanden seit alter Zeit die Gogerichte, landesherrliche Gerichtsbezirke, mit einem vom Landesherren bestellten Richter für die hörigen Leute des Landes. Sie wurden später auch politische Verwaltungsbezirke und als solche Ämter genannt. Der Amtmann oder Droste stand ihnen vor. Er war der Träger der politischen Amtsgewalt, hatte richterliche, polizeiliche und militärische Befugnisse und übte sie persönlich und durch seine Schultheißen in den einzelnen Kirchspielen aus. Das Kirchspiel Enkhausen gehörte in kölnischer Zeit zum Amt Balve, das Kirchspiel Hüsten nach Arnsberg. Zum Kirchspiel Enkhausen gehörte ursprünglich der ganze Raum der politischen Gemeinde Holzen, mit Ausnahme von Oelinghausen, Holzen und Mimberge; diese gehörten zum Kirchspiel Hüsten. Die alte Kirchspielgrenze deckte sich mit der noch älteren Gemarkungsgrenze, die noch heute die politische Gemeinde Holzen – als einzige im ganzen Kreis – in zwei Gemarkungen, Kirchlinde und Holzen teilt.

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Nach dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wurden die geistlichen Fürstentümer aufgehoben, aller kirchlicher Grundbesitz säkularisiert und dazu verwandt, die weltlichen Fürsten zu entschädigen, die auf dem linken Rheinufer Land an Frankreich verloren hatten. Unser Herzogtum Westfalen fiel an die Herzöge von Hessen-Darmstadt. Stolz auf diesen wertvollen Gewinn, tat der damals regierende Herzog sich selber und uns die Ehre an, sich zum Großherzog zu ernennen. Die Großherzoglich Hessische Regierung in Arnsberg teilte das Land in 18 Justizämter ein, die gleichzeitig Verwaltungs- und Gerichtsbezirke waren. Der Justizamtmann war Verwaltungsbeamter und Richter zugleich. Wir gehörten damals zum Justizamt Arnsberg, das zwei Städte, vier Freiheiten und neun Schultheißenbezirke (Gemeinden) umfasste. Auf Grund der Bestimmungen des Wiener Kongresses im Jahre 1815 wurden wir im Sommer des Jahres 1816 preußisch. Oberpräsident von Vincke übernahm die Verwaltung der Provinz Westfalen, die alte und neue preußische Besitzungen vereinigte. Preußen trennte die ungesunde Verbindung von Gericht und Verwaltung und führte die Einteilung in Bezirke und Kreise ein. Die Justizämter blieben als niedere Gerichte noch bestehen, um in den Jahren von 1830 bis 1840 den Landgerichten, später Amtsgerichten, Platz zu machen.

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Landrat Thüsing übernahm am 15. April 1817 die Verwaltung des Kreises Arnsberg. Er verkehrte dienstlich zunächst unmittelbar mit den Schultheißen. Im Jahr 1819 wendet er sich beispielsweise noch an den Schultheißen des Bezirks Holzen vorm Luer in Deinstrop. Bei der ziemlich großen Zahl der Schultheißenbezirke und den schlechten Verkehrs- und Postverhältnissen bedeutete das eine starke Belastung der Kreisverwaltung. Das Bestreben der Regierung ging bald dahin, zwischen Kreis- und Schultheißenbezirken noch eine Verwaltungseinheit einzuschieben. Die Schaffung größerer Verwaltungsverbände wurde von der Staatsbehörde gefordert als Vorbereitung einer kommenden Landgemeindeordnung. Andere Kreise des ehemaligen Herzogtums Westfalen waren in der Reform teilweise schon vorangegangen. Zunächst wurden mehrere Schultheißenbezirke miteinander verbunden und von einem Schultheißen gleichsam in Personalunion verwaltet. So wird der Schultheißenbezirk Holzen vorm Luer 1821 von dem Schultheißen Marchand in Hüsten, 1824 nach dessen Versetzung, von dem Schultheißen Wiebelhaus in Hachen provisorisch mitverwaltet. Der Wechsel wurde damit begründet, daß der größte Teil des Schultheißenbezirks zum Kirchspiel Enkhausen gehöre und weit nähere Berührung mit Enkhausen und Hachen als mit Hüsten habe. Die Absicht der Regierung ging aber weiter. Sie wollte das Schultheißensystem ganz beseitigen, die „unfähigen Schultheißen entfernen und durch gebildete Bezirksbürgermeister ersetzen“.

 

Dazu schlug sie drei Wege vor:​

  • Auf das Verbot, neben dem Schultheißamte Schankwirtschaft zu betreiben, strenge zu halten und Zuwiderhandlungen sofort mit der Amtsentsetzung zu ahnden.

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  • Die provisorisch angestellten Schultheißen zu entlassen.

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  • Definitiv angestellten im äußersten Fall, wenn anders eine Entfernung nicht möglich, eine mäßige Pension zu bieten.

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Das Vorgehen ließ an Schärfe nichts zu wünschen übrig. Man sieht auch daraus, daß die oft hauptamtlich und immer gegen Gehalt angestellten Schultheißen sehr verschiedener Art waren. Manche verkrachte Existenzen waren darunter, die durch ihren Lebenswandel Anstoß erregten und ihre Amtsstellung zu privaten Geschäften mißbrauchten. Aber auch verdiente Männer waren dabei, die schon seit der ersten hessischen Zeit lebenslänglich angestellt waren. Fremde „Beamte“ waren unter ihnen, die des öfteren im Disziplinarverfahren eine Versetzung in ganz andere Bezirke erhielten, und bodenständige Bauern im Nebenamt. Sie alle bedrohte die preußische Verwaltungsreform mit dem Verlust der Ämter. Sie beklagten sich oft in recht bitteren Eingaben über die harte und ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Maßregel der Regierung und fanden in Landrat Thüsing einen warmherzigen Vertreter ihrer Rechte. Aber nur wenige bewährte Männer blieben über das Jahr 1826 hinaus an der Spitze größerer Gemeinden, wie Sundern, Hachen, Hellefeld, Hirschberg, Allagen, Belecke stehen, wie es scheint, gleichberechtigt mit den Bürgermeistern der neuen Verwaltungsverbände. Erst nach ihrem Tod oder freiwilligem Abgang gingen dann diese Gemeinwesen in den neuen Bürgermeistereien auf.

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Originaltext aus der Festschrift

( Verlag Breer und Thiemann, Hamm – nicht mehr existent )

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Es ist bekannt, daß unsere Heimat in den Jahrhunderten des Mittelalters zum Kurfürstentum Köln gehörte. Der Erzbischof von Köln war als Kurfürst zugleich weltlicher Landesherr. Von einem politischen Gemeinschaftsleben auf dem Lande kann in diesen Zeiten kaum die Rede sein. Das Gemeinschaftsleben spielte sich meist im Rahmen der Kirchspiele ab. Die Sorge für die Schule und für die Armen war ihre Aufgabe. Die Kirche begleitete den Menschen von der Wiege bis zum Grabe und hielt das Kommen und Gehen der Geschlechter in den Kirchenbüchern fest.

Deckblatt Festzeitschrift Amt Hüsten.jpg

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Das Jahr 1826 brachte die Einführung der Bezirksbürgermeistereien. Im September dieses Jahres wurden u.a. die Schultheißenbezirke Neheim, Hüsten und Voßwinkel zu einer Bürgermeisterei vereinigt mit dem Sitz in Neheim. Erster Bürgermeister war Rocholl aus Balve. Im Jahre 1829 ging auch der Schultheißenbezirk Hachen mit dem angegliederten Bezirk Holzen vorm Luer in die Bürger-meisterei Neheim auf. Ausdrücklich wurde bei der Einrichtung der neuen Verwaltungsbezirke darauf geachtet, daß keine Kirchspiele zerrissen wurden. So kam es, daß das ganze Kirchspiel Enkhausen, obwohl ein großer Teil davon zweifellos schon damals infolge seiner natürlichen Lage in jeder

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Von einer Selbstverwaltung der Schultheißenbezirke und Bürgermeistereien war in jener Zeit natürlich noch keine Rede. Die Bevölkerung hatte noch durch keine gesetzmäßige Körperschaft Einfluß auf die Wahl des Bürgermeisters und die Gestaltung der öffentlichen Dinge. Der Bürgermeister war Staatsbeamter, vollstreckte in seinem Bezirk nur den Willen der Staatsbehörde und war nur ihr verantwortlich. Das erging selbst den Jahrhunderte alten Städten und Freiheiten unserer Heimat nicht anders, die schon früh und lange ein stark ausgeprägtes politisches Gemeinschaftsleben gekannt hatten. Sie alle hatten bei Uebernahme der Verwaltung durch die Hessische Regierung durch einen Federstrich ihre alten Rechte und Freiheiten verloren und waren ebenfalls einem Schultheißen unterstellt worden, der zur Ausübung seines Amtes keinerlei Vertrauens und Auftrages der Bürgerschaft bedurfte. Damals wurde der Name „Stadt“ für viele wirkliche alte sauerländische Städte zu einem bedeutungslosen Titel bis auf den heutigen Tag.

Amthaus.png

Beziehung mehr nach dem Hönnetal als nach dem Ruhrtal neigte, dennoch ganz der Bürgermeisterei Neheim zugeteilt wurde. Eine politische Eingliederung nach Balve war auch erst recht deshalb ausgeschlossen, weil die Pfarrei Balve nebst Affeln bis zum Jahre 1831 zum Kreis Iserlohn gehörte und das Kirchspiel dann durch eine Kreisgrenze zerrissen worden wäre.

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Preussen
Huesten_1817

Die preußische Regierung war aber bestrebt, den Gedanken der Selbstverwaltung, ein Vermächtnis des Freiherrn vom Stein, wenigstens in etwa zu verwirklichen, um damit dem Verlangen des freiheitlichen Zeitgeistes in etwa Rechnung zu tragen und so beruhigend auf ihn einzuwirken. Freiherr vom Stein hatte zwar mit dem Gedanken der Selbstverwaltung etwas ganz anderes beabsichtigt; eine stärkere innere Anteilnahme des einzelnen an den Dingen der Gemeinschaft und dadurch eine Stärkung des Verantworungsbewußtseins und der Einsatzbereitschaft für die Gemeinschaft, ein Hochziel, um das jede Zeit immer wieder von neuem ringen muß, für das aber die Staatsverwaltung jener Jahrzehnte um 1815 herzlich wenig Verständnis besaß. Immerhin war es ein Fortschritt, wenn schon den 1826 eingeführten Bezirksbürgermeistern ein kleines Amtsparlament, bestehend aus Männern aller zugehörigen Gemeinden, beratend zur Seite stand. Sodann erhielten einige städtische Gemeinwesen auf Grund der neuen „revidierten Städteordnung“ einen Teil ihrer alten Freiheiten wieder. Sie wurde im Jahre 1836 auch in Neheim eingeführt. Danach wählte die Bürgerschaft wieder ihre Stadtverordneten, diese den Magistrat und den Bürgermeister.

Dieses Ausscheiden der Stadt Neheim aus dem bisherigen Verwaltungsverband hatte zur Folge, daß das verbleibende „Rumpfparlament“ die Bildung einer neuen ländlichen Bezirksbürgermeisterei, umfassend die drei alten Kirchspiele Hüsten, Enkhausen und Voßwinkel, mit dem Amtssitz des Bürgermeisters in Hüsten beschloß.

Das war die Geburtsstunde des Amtes Hüsten. So sind aus der endgültigen Auflösung des mittelalterlichen Gemeinschaftslebens langsam die neuen politischen Formen herausgewachsen, die nunmehr ein Jahrhundert bestehen und – jetzt ausgerichtet nach den Grundsätzen autorativer Staatsführung (1936) – wohl noch lange den Rahmen unseres Gemeinschaftslebens bilden werden.

Huesten-1936

Auszüge aus der Festschrift

Festschrift_Huesten_Marktplatz.jpg
Festschrift_Huesten_alte_tuer.jpg
100 Jahre Amt Hüsten 1837-1937_Seite_1.jpg
100 Jahre Amt Hüsten 1837-1937_Seite_2.jpg
Festschrift
Dr. Rudol Gunst

Vielen Dank an Marita Voss-Hageleit für das zur Verfügungstellen der Informationen und Bilder.

Wissenswertes

Die Herbreme.

Kartenausschnitt-Herbreme.jpg

Quelle: Wanderkarte Arnsberg-Möhnesee 2019

Wirtschaft und Tourismus Möhnesee und Verkehrsverein Arnsberg e.V.

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